Leistungen/Betreuungs-und Entlastungsangebote
Betreuungs-und Entlastungsangebote
§ 45b SGB XI
Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz II hat sich auch in den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen zum 01.01.2017 einiges geändert.
Ab 2017 erhalten alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 jeweils 125 Euro pro Monat. Diese Angebote sollen Angehörige und Pflegepersonen entlasten. Sie reichen von speziellen Angeboten bis hin zu Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dank der vielfältigen Angebote kann die Unterstützung sehr individuell gestaltet werden – ganz nach Ihren Bedürfnissen.